Was heisst hier Kinder- und Jugendbeteiligung?
Kinder und Jugendliche müssen in allen sie betreffenden Angelegenheiten in angemessener Weise beteiligt werden. So steht es im §47f der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung* Diese gesetzliche Vorgabe basiert wiederum auf internationalem und nationalem Recht, z.B. den UN-Kinderrechten und den Ausführungen des bundesdeutschen Sozialgesetzbuches.
In Bargteheide setzt sich u.a. das Jugendarbeitsteam der Stadt (JAT) mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen dafür ein, dass die Kinderrechte, darunter das Recht auf Beteiligung, auf kommunalpolitischer Ebene beachtet, strukturell verankert und gelebt werden.
Um die Interessen der Kinder und Jugendlichen sichtbar zu machen, hat das JAT verschiedene methodische Ansätze gewählt – jeweils unter Einbindung der jungen Menschen, um die es geht:
- Im KINDERFORUM kommen 7 bis 12-jährige Kinder monatlich in einer offenen Gruppe zusammen. Hier wird ihnen auf spielerische Weise ein Einstieg in das Thema Beteiligung geboten.
- Die 12 bis 21-Jährigen haben die Möglichkeit, sich in einen KINDER-UND JUGENDBEIRAT wählen zu lassen, der die Themen und Anliegen aller Kinder und Jugendlichen in die kommunalpolitischen Ausschüsse einbringt.
- Darüber hinaus ermöglichen BETEILIGUNGS-PROJEKTE des JAT grundsätzlich allen Jugendlichen mit dem Lebensmittelpunkt Bargteheide (der sich durch Wohnort, Schulbesuch oder Vereinszugehörigkeit definiert) in thematisch und zeitlich fokussierter Weise eine kommunalpolitische Teilhabe.
*Das Schaubild unten verdeutlicht, wie Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein nach §47f GO funktioniert:
